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Bye Bye ICQ

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oh-oh! Nachdem ICQ schon vor einigen Monaten das Protokoll mal wieder geändert hatte und dadurch mein XMPP-to-ICQ-Transport nicht mehr funktionierte, habe ich heute Morgen aufgeräumt und ICQ komplett entsorgt. Die verwendete Transport-Software pyicqt wird seit 11 Jahren nicht mehr weiterentwickelt, da besteht keine Hoffnung auf Wiederbelebung.

Zeit, ein Kapitel endgültig abzuschliessen. Und wieder einmal das Mantra zu wiederholen: Nutzt freie Protokolle!

OpenSource-Leute aller Länder vereinigt euch!

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Heute gibt's wieder eine gnadenlos geniale Aussage eines abgespaceten Goggifroschs aus den USA:

Demnach soll man von Regierungsseite Open Source Software wie Piraterie behandeln.

sowie
Länder wie Indonesien, Kuba, Brasilien, Indien und viele mehr müssten demnach auf einer speziellen Risikoliste landen, weil sich deren Behörden für den Einsatz von freier Software aussprechen. Eigentlich definiert die "Special 301 watchlist", welche Länder der Erde gegen den Kapitalismus eingestellt sind.


Und äh ja, in diesem Fall ist natürlich alle Software auf diesem Server raubmordkinderschändnaziterrorkopiert, ebenso auf all meinen Rechnern zuhause, bei uns auf Arbeit, kurzum überall wo ich halt so meine Finger an eine Tastatur lege. Ich bin dann wohl Triebtäter und ich stehe dazu!!! Und dass ich zusätzlich ein Kommunistenschwein bin, hab ich ja schon lange befürchtet. Jetzt hab ich das sogar amtlich und mit Siegel. Auf in den Kampf, Genossen! Nieder mit dem Kapitalismus!

Happy Birthday: Ode an den Raubgesang

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Hier mal ein anschauliches Beispiel über die krankhafte Perversion unserer aktuellen Urheberrechtsgesetzgebung. Diese sieht nämlich vor, dass ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers urheberrechtlich geschützt bleibt. Dies hat zur Konsequenz, dass man bekannte Lieder eigentlich gar nicht singen dürfte.

Als Beispiel, wieso das bescheuert ist, ziehe ich jetzt mal das allseits bekannte Liedchen "Happy Birthday" heran, dessen Neuinterpretation auf kaum einer Geburtstagsfeier fehlt. Geschrieben wurde das gute Stück gemäss Wikipedia 1893, die Co-Komponistin ist 1946 verstorben. Somit geniesst diese unterdessen satte 116 Jahre alte Komposition weiterhin urheberrechtlichen Schutz, welcher bei uns erst 2016, also nach 123 Jahren, auslaufen wird.

Somit ist es hier noch für die nächsten 7 Jahre ein krasser Urheberrechtsverstoss (Raubsingen!!!), wenn man das Lied öffentlich aufführt. Natürlich könnte man sich nun überlegen, nach der nächsten Geburtstagsfeier der SUISA ein Meldeformular zu senden und anzufragen, was denn die einmalige nichtkommerzielle Verwertung und Aufführung vor ca 40 unfreiwilligen Zuhörern (geschätzte durchschnittliche Belegung einer Bar) denn so kosten würde. Und ob es mehr kostet, wenn man den Text auf englisch, deutsch, französisch und italienisch zum Besten gegeben hat.

Ein weiterer interessanter Aspekt ist ja, dass der Glückwunschtext letztendlich als Copyrightverletzung entstanden ist! In Australien ist man übrigens schon etwas konsequenter: Da kann man tatsächlich fürs Singen gebüsst werden. Nicht wegen versuchter Körperverletzung, wie man vielleicht hätte erwarten können, nein, tatsächlich wegen raubsingender Copyrightverletzung!

Lizenz

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